Im Fall der Annullierung eines Fluges muss die Fluggesellschaft auch Provisionen erstatten, die Vermittlungsunternehmen beim Kauf der Flugtickets erhalten haben, sofern die Gesellschaft davon Kenntnis hatte. Quelle: Pressemitteilung des EuGH Nr. 128/2018 v. 12.09.2018
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